FAQ
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um Rezepte, Überweisungen etc. Wir möchten sicherstellen, dass Sie alle benötigten Informationen schnell und unkompliziert erhalten. Schauen Sie sich gerne um und zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren.
- Telefonisch, per Mail oder persönlich bei uns in der Praxis
- Heilmittelverordnung bei Vereinbarung (wenn möglich) zur Hand haben
- Versichertenkarte (bei neuen Patienten*innen)
- gültige Heilmittelverordnung für Physiotherapie
- großes Handtuch für die Liege
- bei Fango zusätzlich ein großes Laken
- Bargeld für die Zuzahlung
- Behandlungsbeginn innerhalb 28 Tagen nach Ausstellungsdatum
- bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb 14 Tagen nach Ausstellungsdatum
- Terminverschiebungen vermeiden
- Terminabsagen 24 Stunden vorher, sonst wird eine Ausfallgebühr fällig
- Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.
- Nach einem Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die ortsübliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.
- Es gibt für physiotherapeutische Behandlungen keine amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen. Daher können Physiotherapeuten, im angemessenen Rahmen, die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer).
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